{"id":1252,"date":"2017-12-07T09:27:48","date_gmt":"2017-12-07T08:27:48","guid":{"rendered":"http:\/\/christian-zang.2do-digital-preview.de\/?page_id=1252"},"modified":"2023-02-17T15:25:16","modified_gmt":"2023-02-17T14:25:16","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/christianzang.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"csc-header csc-header-n1\">\n<h1 class=\"csc-firstHeader\">AGBs<\/h1>\n<\/div>\n<p class=\"bodytext\">Diese Bedingungen gelten bei st\u00e4ndigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte, sp\u00e4testens durch die Annahme der Ware werden sie anerkannt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die \u00fcbrigen Bedingungen hiervon nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>1. Angebote<\/strong><br \/>\nAuftr\u00e4ge werden hinsichtlich Art und Umfang der Lieferung erst durch die Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferers verbindlich. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen bed\u00fcrfen der Schriftform. Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten den Lieferer nur, wenn sie von ihm ausdr\u00fccklich anerkannt werden. Die zu dem Angebot geh\u00f6renden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Gewichts-, Farb-, und Ma\u00dfangaben sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgebend, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind, Zeichnungen bzw. Projekte, Modelle, Fotos, Gutachten oder dgl. sind unser geistiges Eigentum, urheberrechtlich gesetzlich gesch\u00fctzt und d\u00fcrfen ohne unsere Zustimmung nicht an dritte Personen ausgeh\u00e4ndigt, noch missbr\u00e4uchlich verwendet oder vervielf\u00e4ltigt werden. Der Lieferer ist verpflichtet, vom Abnehmer als vertraulich bezeichnete Pl\u00e4ne nur mit dessen Zustimmung Dritten zug\u00e4nglich zu machen.<\/p>\n<p><strong>2. Preise<\/strong><br \/>\nDie Preise beruhen auf den im Zeitpunkt der Auftragsannahme geltenden Kostenfaktoren; sollten diese Faktoren bis zur Lieferung eine \u00c4nderung erfahren, so ist der Lieferer berechtigt, diese \u00c4nderung in der Rechnungsstellung zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p><strong>3. Liefer- und Abnahmepflicht<\/strong><br \/>\nSONDERANFERTIGUNGEN sind von Stornierung, R\u00fccknahme und Umtausch ausgeschlossen.<br \/>\nLieferfristen beginnen nach Eingang aller f\u00fcr die Ausf\u00fchrungen des Auftrags erforderlichen Unterlagen, der vereinbarten Anzahlungen und rechtzeitigen Materialbeistellungen. Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist eingehalten, wenn die Versendung ohne Verschulden des Lieferers<br \/>\nunm\u00f6glich ist. Wird eine vereinbarte Lieferfrist infolge eigenen Verschuldens des Lieferers nicht eingehalten, so ist unter Ausschlu\u00df weiterer Anspr\u00fcche der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, eine Verzugsentsch\u00e4digung zu fordern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn er beim Setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat. Die Verzugsentsch\u00e4digung betr\u00e4gt f\u00fcr jede volle Woche der Versp\u00e4tung \u00bd %, insgesamt h\u00f6chstens 5 % vom Werte desjenigen Teils der Lieferung, der nicht innerhalb der best\u00e4tigten Nachfrist erfolgt ist. Angemessene Teillieferungen sowie Abweichungen von den Bestellmengen bis zu +\/- 10 % sind zul\u00e4ssig. Abrufe und Spezifikationen einzelner Teilleistungen sind in m\u00f6glichst gleichm\u00e4\u00dfigen Zeitr\u00e4umen und Mengen so rechtzeitig vorzunehmen, dass eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Herstellung und Lieferung innerhalb der Vertragsfrist m\u00f6glich ist. Ist eine Frist f\u00fcr die Einteilung nicht bestimmt, so gilt eine Zeit von 3 Monaten als vereinbart. Ereignisse h\u00f6herer Gewalt beim Lieferer oder seinen Unterlieferanten verl\u00e4ngern die Lieferfrist angemessen. Dies gilt auch bei beh\u00f6rdlichen Eingriffen, Energie- und Rohstoffversorgungsschwierigkeiten, Streiks, Aussperrungen und unvorhersehbaren Liefererschwernissen, sofern sie vom Lieferer nicht zu vertreten sind. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erf\u00fcllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.<\/p>\n<p><strong>4. Materialbeistellungen<\/strong><br \/>\nWerden Materialien vom Besteller geliefert, so sind sie auf seine Kosten und Gefahr mit einem angemessenen Mengenzuschlag von mindestens 5 % rechtzeitig und in einwandfreier Beschaffenheit anzuliefern. Bei Nichterf\u00fcllung dieser Vorraussetzungen verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit angemessen.<br \/>\nAu\u00dfer in F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt tr\u00e4gt der Besteller die entstehenden Mehrkosten auch f\u00fcr Fertigungsunterbrechungen.<\/p>\n<p><strong>5. Verpackung, Versand, Gefahr\u00fcbergang<\/strong><br \/>\nSofern nicht anders vereinbart, w\u00e4hlt der Lieferer Verpackung und Versandart nach<br \/>\nbestem Ermessen. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerks auf den Besteller \u00fcber. Bei vom Besteller zu<br \/>\nvertretenden Verz\u00f6gerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft \u00fcber.<br \/>\nAuf schriftliches Verlangen des Bestellers wird die Ware auf seine Kosten gegen Lager-, Bruch-, Transport- und Feuerschaden versichert.<\/p>\n<p><strong>6. Eigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>\n<strong><em>6.1.<\/em><\/strong> Die Lieferungen bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher dem Lieferer gegen den Besteller zustehenden Anspr\u00fcche, auch wenn der Kaufpreis f\u00fcr besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist.<br \/>\n<strong><em>6.2.<\/em><\/strong> Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den Lieferungen (Vorbehaltsware) als Sicherung f\u00fcr die Saldorechnung des Lieferers. Eine Be- und Verarbeitung durch den Besteller erfolgt unter Ausschlu\u00df des Eigentumserwerbs nach \u00a7 950 BGB im Auftrag des Lieferers; dieser bleibt<br \/>\nEigent\u00fcmer der so entstandenen Sache, die als Vorbehaltsware zur Sicherung der Anspr\u00fcche des Lieferers gem\u00e4\u00df 6.1. dient.<br \/>\n<strong><em>6.3<\/em>.<\/strong> Bei Verarbeitung (Verbindung, Vermischung) mit anderen, nicht dem Lieferer geh\u00f6renden Waren durch den Besteller gelten die Bestimmungen der \u00a7\u00a7 947, 948 BGB mit der Folge, dass das Miteigentum des Lieferers an der neuen Sache nunmehr Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen ist.<br \/>\n<em><strong>6.4.<\/strong><\/em> Die Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware ist dem Besteller nur im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Kunden ebenfalls einen erweiterten Eigentumsvorbehalt gem\u00e4\u00df 6.1. bis 6.3. vereinbart. Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware, insbesondere Verpf\u00e4ndung und Sicherungs\u00fcbereignung ist der Besteller nicht berechtigt. Weiterver\u00e4u\u00dferung der Ware zu untersagen und noch nicht bezahlte Waren auf Kosten des Bestellers zur\u00fcckzuholen. Die Zur\u00fcckhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferer bestrittener Gegenanspr\u00fcche des Bestellers sind nicht statthaft.<br \/>\n<em><strong>6.5.<\/strong><\/em> F\u00fcr den Fall der Weiterver\u00e4u\u00dferung tritt der Besteller hiermit schon jetzt bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Anspr\u00fcche des Lieferers, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung entstehenden Forderungen und sonstigen Anspr\u00fcche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an den Lieferer ab. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, seine Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten \u2013 sofern wir das nicht selbst tun \u2013. Auf Verlangen des Lieferers ist der Besteller verpflichtet, dem Lieferer alle Ausk\u00fcnfte zu geben und Unterlagen auszuh\u00e4ndigen, die zur Geltendmachung der Rechte des Lieferers gegen\u00fcber den Kunden des Bestellers erforderlich sind.<br \/>\n<em><strong>6.6.<\/strong><\/em> Wird die Vorbehaltsware vom Besteller nach Verarbeitung gem\u00e4\u00df 6.2. und\/oder 6.3. oder zusammen mit anderen, dem Lieferer nicht geh\u00f6renden Waren weiterver\u00e4u\u00dfert, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung gem\u00e4\u00df 6.5. nur in H\u00f6he des Rechnungswertes der Vorbehaltsware des<br \/>\nLieferers. \u00dcbersteigt der Wert der f\u00fcr den Lieferer bestehenden Sicherheiten dessen Gesamtforderungen um mehr als 20 %, so ist der Lieferer auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Lieferers verpflichtet. Pf\u00e4ndungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Seite sind dem Lieferer unverz\u00fcglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Falle zu Lasten des Bestellers. Falls der Lieferer nach Ma\u00dfgabe vorstehender Bestimmungen von seinem Eigentumsvorbehalt durch Zur\u00fccknahme von Vorbehaltsware Gebrauch macht, ist er berechtigt, die Ware freih\u00e4ndig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die R\u00fccknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu<br \/>\ndem erzielten Erl\u00f6s, h\u00f6chstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Anspr\u00fcche auf Schadenersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten.<\/p>\n<p><strong>7. Zahlungsbedingungen<\/strong><br \/>\nS\u00e4mtliche Zahlungen sind in Euro ausschlie\u00dflich an den Lieferer zu leisten. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschlie\u00dflich Verladung im Werk, jedoch ausschlie\u00dflich Verpackung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he hinzu. Falls nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis<br \/>\n<em><strong>a)<\/strong><\/em> f\u00fcr Formen und Werkzeuge mit 50 % bei Auftragsbest\u00e4tigung sowie 50% 4 Werktage nach Vorlage der vertragsgem\u00e4\u00dfen Ausfallmuster jeweils netto zu zahlen. Mit Best\u00e4tigung von \u00c4nderungsauftr\u00e4gen des Bestellers vor Formenfertigstellung sind alle bis dahin angefallenen Kosten zu erstatten, soweit sie die Anzahlung \u00fcbersteigen.<br \/>\n<em><strong>b)<\/strong><\/em> f\u00fcr Teillieferungen oder sonstige Leistungen zahlbar mit 2 % Skonto innerhalb 10 Tagen sowie ohne Abzug innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Eine Skontogew\u00e4hrung hat den Ausgleich aller fr\u00fcher f\u00e4lligen Rechnungen zur Voraussetzung. Bei \u00dcberschreitung der Zahlungstermine werden Zinsen in H\u00f6he von 2 % \u00fcber dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz berechnet, sofern der Lieferer nicht h\u00f6here Sollzinsen nachweist. Schecks und rediskontf\u00e4hige Wechsel werden nur erf\u00fcllungshalber angenommen, s\u00e4mtliche damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Aufrechnung und Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes wegen etwaiger vom Lieferer bestrittener Gegenanspr\u00fcche des Bestellers sind nicht zul\u00e4ssig. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umst\u00e4nde, welche die\u00a0 Kreditw\u00fcrdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige F\u00e4lligkeit aller Forderungen des Lieferers zur Folge. Dar\u00fcber hinaus ist der Lieferer berechtigt, f\u00fcr offenstehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrage zur\u00fcckzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen, ferner dem Besteller die Weiterver\u00e4u\u00dferung der Ware zu untersagen und noch nicht bezahlte Waren auf Kosten des Bestellers zur\u00fcckzuholen. Die Zur\u00fcckhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferer bestrittener Gegenanspr\u00fcche des Bestellers sind nicht statthaft.<\/p>\n<p><strong>8. Formen und Werkzeuge<\/strong><br \/>\nDer Preis f\u00fcr die Formen und Werkzeuge enth\u00e4lt nicht die Kosten f\u00fcr Pr\u00fcf- und Bearbeitungs-vorrichtungen sowie f\u00fcr vom Besteller veranlasste \u00c4nderungen. Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt der Lieferer Eigent\u00fcmer der f\u00fcr den Besteller durch den Lieferer selbst oder einen von<br \/>\nihm beauftragten Dritten hergestellten Formen und Werkzeuge. Vom Besteller bezahlte Formen und Werkzeuge werden nur f\u00fcr dessen Auftr\u00e4ge verwendet, solange er seinen Zahlungs- und Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Die Verpflichtung des Lieferers zur Aufbewahrung erlischt zwei<br \/>\nJahre nach der letzten Teillieferung aus der Form und dem Werkzeug.<\/p>\n<p><strong>9. M\u00e4ngelhaftung<\/strong><br \/>\nM\u00e4ngelr\u00fcgen sind unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung schriftlich geltend zu machen. Bei verdeckten M\u00e4ngeln verl\u00e4ngert sich die Frist auf eine Woche nach Feststellung, l\u00e4ngstens aber auf sechs Monate nach Wareneingang. F\u00fcr M\u00e4ngel, die durch ungeeignete oder<br \/>\nunsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Abnehmer oder Dritte, nat\u00fcrliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung entstehen, wird ebensowenig Gew\u00e4hr geleistet, wie f\u00fcr Folgen unsachgem\u00e4\u00dfer und ohne Einwilligung des Lieferers vorgenommener \u00c4nderungen<br \/>\nder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter.<\/p>\n<p><strong>10. Schutzrechte<\/strong><br \/>\nDer Besteller anerkennt etwaige uns im Zusammenhang mit den gelieferten Waren zustehende gewerbliche Schutzrechte und verspricht, diese zu beachten und gegen Verletzung durch Dritte zu verteidigen. Au\u00dferdem \u00fcbernimmt er die Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass die Herstellung und Lieferung von<br \/>\nArtikeln, die auf seine Veranlassung gefertigt werden, nicht Schutzrechte Dritter verletzen und stellt uns von allen entgegenstehenden Anspr\u00fcchen frei. Die Weitergabe von unseren Zeichnungen, Entw\u00fcrfen und Mustern und sonstigen Vorlagen an Dritte ist nicht gestattet.<\/p>\n<p><strong>11. Gerichtsstand<\/strong><br \/>\nBei allen sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das f\u00fcr den Hauptsitz oder die die Lieferungen ausf\u00fchrende Zweigniederlassung des Lieferers zust\u00e4ndig ist. Der Lieferer ist auch berechtigt am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Das Vertragsverh\u00e4ltnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\n<p class=\"bodytext\">[Stand Februar 2023]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGBs Diese Bedingungen gelten bei st\u00e4ndigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte, sp\u00e4testens durch die Annahme der Ware werden sie [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"site-sidebar-layout":"default","site-content-layout":"","ast-site-content-layout":"default","site-content-style":"default","site-sidebar-style":"default","ast-global-header-display":"","ast-banner-title-visibility":"","ast-main-header-display":"","ast-hfb-above-header-display":"","ast-hfb-below-header-display":"","ast-hfb-mobile-header-display":"","site-post-title":"","ast-breadcrumbs-content":"","ast-featured-img":"","footer-sml-layout":"","ast-disable-related-posts":"","theme-transparent-header-meta":"","adv-header-id-meta":"","stick-header-meta":"","header-above-stick-meta":"","header-main-stick-meta":"","header-below-stick-meta":"","astra-migrate-meta-layouts":"default","ast-page-background-enabled":"default","ast-page-background-meta":{"desktop":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"tablet":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"mobile":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""}},"ast-content-background-meta":{"desktop":{"background-color":"var(--ast-global-color-4)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"tablet":{"background-color":"var(--ast-global-color-4)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"mobile":{"background-color":"var(--ast-global-color-4)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""}},"footnotes":""},"class_list":["post-1252","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/christianzang.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1252","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/christianzang.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/christianzang.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/christianzang.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/christianzang.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1252"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/christianzang.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1252\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/christianzang.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1252"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}